FondsGoetheanum: Zukunft gestalten

CoOpera Sammelstiftung PUK

  • Gegründet: Oktober 1984
  • 12 Mitarbeitende
  • 577 angeschlossene Institutionen
  • 5295 aktiv Versicherte
  • Gesamtvermögen: CHF 891 Mio.
    Stand: 31.12.2021

www.coopera.ch

 

Die AHV – Umlageverfahren

Das für die AHV gewählte Umlageverfahren ist solidarisch aufgebaut, es ist ein Generationenvertrag. Die Beiträge, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten (Lohnbeiträge), werden sozusagen tags darauf den Leistungsberechtigten ausbezahlt (deshalb Umlage).

Durch die einseitige Finanzierung der AHV mit Lohnbeiträgen ist sie über die Jahre in eine Schieflage geraten. Zwischen der Einführung der AHV 1948 und heute hat die Produktivität in der Wirtschaft enorm zugenommen. Wenn vor 70 Jahren z. B. ein Kartoffelfeld geerntet wurde, waren Dutzende Mitarbeiter notwendig. Heute macht das der Bauer mit Traktor, Ernteanlage und zwei bis drei Helfern. Die eingesparten Mitarbeiter wurden durch Maschinen ersetzt und diese bezahlen keine AHV-Beiträge. Ein erster Schritt wurde durch den Einbezug von MwSt.-Prozenten für die AHV-Finanzierung gemacht, denn in den

Umsätzen sind diese Effizienzsteigerungen enthalten, aber das genügt bei weitem nicht, wie die aktuelle Diskussion zur AHV-Revision zeigt.

 

Die 2. Säule – Kapitaldeckungsverfahren

Beim Kapitaldeckungsverfahren, welches für die 2. Säule (BVG) gewählt wurde, werden die Beiträge der Arbeitnehmer und -geber in eine Pensionskasse einbezahlt und je Arbeitnehmer angehäuft. Die Gelder werden angelegt. Den Ertrag aus den Geldanlagen nennt man den «Dritten Beitragszahler».

Die Verwaltung des Umlageverfahrens ist ca. 30-mal kostengünstiger als das Kapitaldeckungsverfahren.

Wie Gelder der Pensionskasse in Umlauf kommen

1985 ist das BVG als 2. Säule der Altersvorsorge obligatorisch eingeführt worden, mit der Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren. Dadurch häufen sich die Pensionskassenvermögen, sie liegen in Immobilien, Aktien und Obligationen und sind der Realwirtschaft entzogen. Das Beispiel der CoOpera zeigt, dass es auch anders geht und welche Möglichkeiten für die Gemeinschaft entstehen.

In den letzten 100 Jahren hat sich die Schweiz immer wieder mit sozialen Fragen auseinandergesetzt. Eine davon ist: Wie sichert man die wirtschaftliche Existenz der Menschen im Alter und bei dauernder Arbeitsunfähigkeit infolge Unfalls oder Krankheit ab? 1948 ist nach manchen Versuchen mit der Einführung der AHV, der Alters- und Hinterlassenen Versicherung, endlich eine Existenzgrundlage mit einer minimalen Sicherung geschaffen worden.

Am 3.12.1972 wurde in einer bedeutenden Volksabstimmung betreffend das Volksbegehren für eine wirkliche Volkspension und die Änderung der Bundesverfassung auf dem Gebiet der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ein Ausbau beschlossen. Die Stimmberechtigten hatten die Wahl zwischen zwei Modellen der Altersvorsorge: Umwandlung der AHV zur Volkspension oder moderater Ausbau eines 3-Säulen-Modells.

Der Entscheid fiel klar zugunsten des 3-Säulen Modells. Obligatorisch in Kraft gesetzt wurde die berufliche Vorsorge (BVG) per 1.1.1985. Leider mit einem Verfahren, welches die Finanzwirtschaft mit Unmengen von Kapital versorgt, mit dem Kapitaldeckungsverfahren, im Gegensatz zur bestehenden AHV, die im Umlageverfahren eingerichtet wurde.

 

Die Gründung der CoOpera Sammelstiftung PUK

Als das BVG per 1.1.1985 als obligatorisch eingeführt wurde, wurde die CoOpera Sammelstiftung PUK gegründet. Die Gründer beschäftigten sich damals an einem Seminar mit grundsätzlichen Wirtschaftsfragen. Da wurde auch die Einführung der beruflichen Vorsorge eingehend diskutiert. Sie waren Verfechter des Umlageverfahrens im Stil einer Volkspension, wie sie auch 1972 für die eidg. Abstimmung vorgeschlagen wurde. Nun war aber das Obligatorium im Kapitaldeckungsverfahren eine Realität. Die Gründer der CoOpera entschieden sich, das zwangsweise angehäufte Kapital nach anderen Gesichtspunkten zu verwalten, als dies üblich ist.

Ihr Motto «Geld zurück in die Realwirtschaft» und die angestrebte Nachhaltigkeit sind sozusagen nur ein äusserliches Bild von dem, was wirklich von Anfang an beabsichtigt wurde. Was die Gründer bewegt hat, war, ein neues Wirtschaftsverständnis zu ergründen und umzusetzen.

 

Was verstehen wir im Allgemeinen unter «Wirtschaften»?

Vor 200 Jahren wurde die heute noch vertretene und im alltäglichen Leben längst verwirklichte klassische bzw. neoklassische Wirtschaftstheorie beschrieben – vielfach verkürzt Kapitalismus genannt. Auch wenn heute davon vieles in Frage gestellt wird und neue Ansätze gesucht werden, so müssen wir doch feststellen, dass die Theorie, wonach das wirtschaftliche Gleichgewicht auf den Grundprinzipien einer Maximierung des Eigennutzens basiert, längst Realität geworden ist. Jeder handelt heute nach diesen Grundsätzen: Wo finde ich das günstigste Produkt, was bringt mir den grössten Nutzen?

 

Ein neues Wirtschaftsverständnis

Diesem Wirtschaftsverständnis wollten die Gründer der Co-Opera etwas entgegenstellen: eine assoziative Haltung im Wirtschaftsleben. Darunter verstehen sie eine kooperative Gesinnung zwischen den Partnern. Also gegenüber den Mitarbeitenden, den Kunden, den Lieferanten, den Aktionären bzw. Eignern, aber auch der Umwelt gegenüber.

 

Was bedeutet das in der Pensionskassenwelt?

Vorsorgegelder sind die vom Einkommen abgezweigten Beiträge und deren Verzinsung. Dieses Geld wird vom Kaufgeldbereich – Kaufgeld ist dasjenige Geld, das wir für unseren täglichen Bedarf benötigen und welches durch Einkommen gedeckt wird – in eine andere Sphäre geführt: es wird Leihkapital, d. h. dieses Geld wird von den Pensionskassen in Form von Darlehen, Hypotheken, Unternehmenskapital (Aktien), aber auch als Immobilien an andere Menschen zur Nutzung ausgeliehen. Die ganze Aktivseite, das ganze Vermögen einer Pensionskasse ist schliesslich Leihkapital. Pensionskassen verleihen also Unternehmen und Menschen Kapital in verschiedensten Formen.

In der praktischen Umsetzung heisst das, dass wir für alle unsere Wirtschaftspartner, die von unserem Wirtschaften betroffen sind, ein neues Verständnis entwickeln müssen. Nicht der Eigennutz soll unser Handeln leiten, sondern wir müssen die Anliegen unserer Partner auf allen Seiten wahrnehmen, empathisch einbeziehen und gemeinsam ausgewogene Lösungen finden. Das können wir effektiv nur in der Realwirtschaft, wo wir es mit realen Menschen und nicht mit einer Finanzanonymität zu tun haben. Echte Nachhaltigkeit ist in einem anonymisierten Markt unmöglich.

 

Die Siedlung Burgunder in Bern Bümpliz als Beispiel

Sie weist ein paar Besonderheiten auf und wurde gemeinsam mit der Sammelstiftung GEPABU errichtet. So war sie die erste autofreie Siedlung der Schweiz und unter den ersten fünf, die als 2000-Watt-Areal im Betrieb zertifiziert wurden. Aber die eigentliche Innovation im Burgunder ist für uns das Mietmodell der Stiftung Wohnqualität, das ebenfalls stark auf Mitwirkung setzt. Es bietet Selbstverwaltungs- und Mitgestaltungmöglichkeiten für die Mietergemeinschaft, aber ohne Verpflichtung zu einer finanziellen Beteiligung der Mietenden. Das Mietmodell geht in wichtigen Punkten über das allgemein Übliche hinaus: Mitgestaltung in Wohnung, Haus und Garten; gemeinsame Selbstverwaltung des Hauses; Mitbestimmung bei der Auswahl von Nachmietenden (siehe www.siedlungburgunder.ch).

 

Fazit

Die Werte und Ziele der CoOpera sind natürlich noch kein Garant, dass alles richtig gemacht wurde. Einiges ist gut gelungen, anderes nicht. Die bevorstehenden Umwälzungen an den Finanz- und Wirtschaftsmärkten werden zeigen, ob die von den Gründern gewählte Anlagephilosophie sich langfristig bewähren wird.

Daniel Maeder, Mitbegründer CoOpera

 

 

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