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Spatenstich Klinikneubau

Klinik Arlesheim setzt ein Zeichen für die Zukunft mit erfolgreichem Spatenstich

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Integrative Onkologie weltweit eingesetzt

Die European Society for Integrative Oncology (ESIO), unter der Leitung von Dr. med. Boris Hübenthal, brachte mit dem World Congress of Integrative Oncology Ende September in Ludwigsburg bei Stuttgart über 250 Ärztinnen und Ärzte aus der ganzen Welt zusammen, um sich auf dem Gebiet der Integrativen Onkologie auszutauschen.

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Wissenschaftskongress zur Integrativen Medizin in Basel – Neues aus der Forschung

Am 9. September fand in Basel ein Wissenschaftskongress statt. Bei dieser Gelegenheit wurde eine Bestandsaufnahme der Forschung im Bereich der integrativen Medizin vorgenommen.

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Der Merkurstab

Lesen Sie interessante Artikel zu Materie und Geist sowie Beiträge aus der pharmazeutischen Herstellung. Prozessuales und Substanzielles in der Biografiearbeit und in der Therapeutischen Sprachgestaltung runden das Heft ab.

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Der Merkurstab

Die Zeitschrift Der Merkurstab veröffentlicht Arbeiten zur Anthroposophischen Medizin. Hierzu zählen grundlegende Darstellungen zu verschiedenen Krankheitsbildern und Fallberichte aus der ärztlichen Praxis, wissenschaftliche Arbeiten, grundlegende Darstellungen und Fallberichte aus den Bereichen der anthroposophischen Arzneitherapie, der nicht medikamentösen Therapien, und der Pflege sowie aktuelle Berichte aus Wissenschaft und Forschung, Interviews, Tagungsberichte und Rezensionen.

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Der Merkurstab - Zeitschrift für Anthroposophische Medizin

Die Zeitschrift Der Merkurstab veröffentlicht Arbeiten zur Anthroposophischen Medizin. Hierzu zählen grundlegende Darstellungen zu verschiedenen Krankheitsbildern und Fallberichte aus der ärztlichen Praxis, wissenschaftliche Arbeiten, grundlegende Darstellungen und Fallberichte aus den Bereichen der anthroposophischen Arzneitherapie, der nicht medikamentösen Therapien, und der Pflege sowie aktuelle Berichte aus Wissenschaft und Forschung, Interviews, Tagungsberichte und Rezensionen.

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Internationaler Meilenstein für Anthroposophische Medizin

Als Reaktion auf die weltweit steigende Nachfrage der Anthroposophischen Medizin hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2023 erstmalig global gültige Ausbildungsstandards (Benchmarks) für die Anthroposophische Medizin veröffentlicht.

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Unnötige Masernimpfpflicht

Ein weiterer Schritt in Richtung Gesundheitsstaat?

Was ist das eigentlich für ein Zeitgeist, dem wir da gerade aufsitzen? Wiederholt (und insofern konsequent) hat das Bundesverfassungsgericht der Politik einen Freifahrtschein erteilt. Das Gericht hat nun den Antrag abgelehnt, die seit 2019 eingeführte Impfpflicht gegen Masern zurückzunehmen. Die Meldung wurde mehr oder weniger geräuschlos zur Kenntnis genommen. Auch wenn diese Entscheidung nach der vorab ergangenen verfassungsrechtlichen Billigung der sogenannten Bundesnotbremse und der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen das Corona-Virus erwartet worden war: sie dürfte Rechtsgeschichte schreiben. Geklagt hatten fünf Eltern von Kleinkindern, fachlich unterstützt durch den Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“.

Das sogenannte Masernschutzgesetz sieht vor, dass Kinder, die eine Betreuungseinrichtung besuchen und Kinder, die der Schulpflicht unterliegen, einen Masernimpfschutz nachweisen müssen. Wichtige und wenig beachtete „bittere Pille“: Der Impfstoff steht in Deutschland nur in einer Dreifachkombination mit Impfstoffen gegen Mumps und Röteln zur Verfügung. Als Folge werden auch diese Impfungen daher nun auch verpflichtend.

Fachlich betrachtet stellen die Masern in Deutschland jedoch kein wirkliches Problem dar. Die wenigen Masernfälle in den letzten 10 Jahren haben hierzulande kaum je auch nur erste Zeichen einer epidemisch relevanten, für die Bevölkerung bedrohlichen Situation entstehen lassen. Überdies werden heute freiwillig inzwischen über 90 Prozent aller Kinder zweimal gegen Masern geimpft. Ja, die zuständige nationale Evaluierungskommsission NAVKO hat kürzlich zum wiederholten Male an die WHO berichtet, dass die Masern in Deutschland eliminiert sind, sprich, dass die Verbreitung der Masern hierzulande unterbrochen ist. Hat das Gericht diese Faktenlage tatsächlich abgewogen gegen den massiven Eingriff in das Grundrecht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder und das Recht auf körperliche Unversehrtheit? Letztlich ist das Gericht der Meinung bestimmter Wissenschaftler gefolgt, deren Perspektive offenbar alle anderen Aspekte überstrahlt hat. Dabei gibt es durchaus auch grundsätzliche als auch medizinisch gut vertretbare Gründe gegen eine Impfpflicht mitMasern-Impfstoff: So wissen wir z.B. nicht, ob die nun obligatorische Impfung gegen Mumps am Ende zu vermehrten Krebserkrankungen bei Frauen im späteren Lebensalter führen kann. Auch ist zu bezweifeln, ob eine Pflicht überhaupt zu einer Steigerung der Impfraten beitragen wird. Letztlich müssen sich sowohl der Bundestag als auch das Gericht fragen lassen, ob sie hier eine Gefahr herbeireden und eine Grenze überschreiten, die sie am Ende das Vertrauen der Bürger in ihren Staat kosten kann: Immer wieder mussten ungehörte Juristen daran erinnern, dass Grundrechte auch Schutzrechte sind vor einem übermächtigen Staat.

Die zu verallgemeinernde Botschaft der genannten Urteile durch das Gericht in diesem Jahr dürfte sein, dass der Staat zukünftig auch für die Verhinderung geringster Gesundheitsrisiken zuständig sein darf, ja, sein soll. Führende Jurist:innen, wie der bekannte Staatsrechtler Stephan Rixen und die Strafrechtlerin Frauke Rostalsky, beide übrigens Mitglieder des Deutschen Ethikrates, halten dagegen. Sie kritisieren, dass den in den letzten Jahrzehnten entwickelten Prinzipien eines Grundrechtsschutzes in der Medizin so kaum Rechnung getragen werde. Letztlich, so Rixen, lasse sich mit dem Hinweis auf eine möglicherweise erhöhte Sterblichkeit z.B. durch Nichtimpfung jede Grundrechtseinschränkung rechtfertigen. In der Bewertung der Urteile gilt es den Abwägungsprozess ins Auge zu fassen, den Juristen „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ nennen und der eine Impfpflicht und ihre faktische Wirkung abwägt gegen die Einschränkung der Grundrechte. Rixen und Rostalsky kritisieren, dass das Verfassungsgericht diese Prüfung letztlich unterlässt und damit seiner eigentlichen Aufgabe nicht mehr nachkommt, die Grundrechte als Schutzrechte des Individuums gegenüber dem Staat geltend zu machen und die angewandten Maßnahmen im Hinblick auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen. Rixen zitiert die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes, Jutta Limbach: „[A]lle öffentlichen Institutionen [müssen sich] kritische Gegenfragen gefallen lassen und sich mit diesen auseinandersetzen. Das gilt für das Bundesverfassungsgericht umso mehr, als seine Mitglieder – im Gegensatz zu den Politikern – nicht in periodisch wiederkehrenden Wahlen zur Verantwortung gezogen werden können. Das Gericht ist zu seinem Vorteil nie von Kritik verschont geblieben.“

Zu den wesentlichen Lehren aus der verbrecherischen Medizin des NS-Staats hat es gehört, Patient:innen vor jeder medizinischen Maßnahme eine sogenannte Informierte Zustimmung („informed consent“) einzuräumen. Bei der Anwendung dieses Prinzips darf, ja, muss es möglicherweise Ausnahmen geben, dann, wenn im Einzelfall Gefahr im Verzug ist, oder wenn epidemische Lagen vorliegen, die ein zügiges Eingreifen erforderlich machen (man denke hier z.B. an die Ebola-Epidemie, wo jede Erkrankung mit einem hohen Sterberisiko einhergeht). Diese Voraussetzungen aber sind beim Masernschutzgesetz nicht erfüllt. Es soll ein Problem lösen, welches keines ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes drückt insofern aus, dass das Gericht seiner eigenen Aufgabe nicht gerecht wird, die Verhältnismäßigkeit staatlichen Eingreifens gegenüber dem Individuum und seinen Schutz- und Menschenrechten zu wahren.

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